AWA
Steuerberatung
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Steuerberatung
Unsere Leistungen
Steuerberatung für Unternehmer
Sie sind Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft (GBR, oHG oder KG) und möchten sich auf das Wesentliche konzentrieren?
Wir bieten das gesamte Spektrum der laufenden steuerlichen Beratung an.
Von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zum fertigen Jahresabschluss und allen damit verbundenen Steuererklärungen.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Jahresabschluss für Ihre Holding
Sie sind Investor und legen Ihr Kapital steueroptimiert über eine Holding an?
Besonders wenn Sie auf dem Kapitalmarkt investiert sind, können Sie durch eine Steuerersparnis von bis zu 90% mit enormen Skalierungseffekten Arbeiten.
Doch auch für Immobilieninvestoren können mit der richtigen Anlagestrategie ähnliche Effekte erzielt werden.
Sie möchten lediglich 1,5% Steuern auf Veräußerung von Vermögen zahlen?
Sprechen Sie uns gerne an!
Steuerberatung für Arbeitnehmer und Rentner
Sie sind Arbeitnehmer oder bereits im Ruhestand?
Vergeuden Sie Ihre wertvolle Zeit nicht dem Ärgernis Steuererklärungen.
Sprechen Sie uns an.
Wir nehmen Ihnen diese Last gerne ab!
Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter
Sie sind Inhaber einer GmbH, UG oder sonstigen Kapitalgesellschaft?
Wir bieten für Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter ein ganzheitliches Konzept an.
Das Umfasst alle relevanten Aufgaben der Kapitalgesellschaft von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zum fertigen Jahresabschluss und allen damit verbundenen Steuererklärungen.
Zusätzlich kümmern wir uns bei Bedarf um die steuerlichen Belange der Gesellschafter.
Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Angelegenheiten
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mir persönlich ein besonderes Anliegen.
Denn in keinem anderen steuerlichen Gebiet kann durch bereits wenige Handgriffe die Steuerlast in sechsstelliger Höhe reduziert werden. Anders, als in den meisten anderen Steuerarten, kann hier eine echte Steuerersparnis erzeugt werden und nicht nur eine Steuerstundung.
Sprechen Sie uns an, um ihr bereits versteuertes Vermögen beim Übergang auf die nächste Generation vor einer erneuten Besteuerung zu schützen.
Sie benötigen einen steuerlich Rat?
Sie sind sich lediglich zu einzelnen Punkten ihrer Steuererklärung unsicher oder möchten wissen ob oder wie Sie eine bestimmte Ausgabe steuerlich optimal in Abzug bringen können?
Sprechen Sie uns gerne an.
Steuerberatung für Vermieter
Sie haben sich eine Wohnung gekauft und werden Vermieter oder Sie sind bereits Vermieter?
Um die Vermietungstätigkeit bzw. Ausgaben steuerlich optimal zu nutzen ist es sinnvoll, bereits vor Unterzeichnung des Notarvertrags steuerlichen Rat einzuholen.
Scheuen Sie deshalb nicht die mit der ersten Beratung verbundenen Kosten und investieren in eine Steuerberatung um Ihre Vermietungstätigkeit steuerlich Optimal und nachhaltig zu gestalten.
Steuersparen mit einer Familienstiftung oder
VV-GmbH
Gerade wenn es um Vermögensverwaltung und Vermögensmehrung geht, ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft oder Holding das mittel der Wahl. Verschwenden Sie deshalb nicht das Potenzial von Ihrem mühsam ersparten durch ein ineffizienten Steuersatz von bis zu 45 %.
Gerade im Kontext der politischen Gesprächsthemen Vermögensteuer und Wegfall der Gewerbesteuerbefreiung für Immobiliengesellschaften nehmen Familienstiftungen eine immer wichtigere Rolle ein.
Hilfe bei Rechtsbehelfsverfahren
Sie haben Ihre Steuererklärung selbst gemacht und sind sich unsicher, ob das Finanzamt alle Angaben richtig übernommen hat?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wir überprüfen den Sachverhalt und führen ggf. das Rechtsbehelfsverfahren gegen das Finanzamt.
Unsere Preise
Alle unsere Leistungen werden entsprechend der Vergütungsverordnung für Steuerberater abgerechnet.
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Die Höhe der Vergütung richtet sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert. Gegenstandswert kann z.B. bei der Finanzbuchhaltung der Umsatz, bei einer Bilanz das Mittel zwischen Umsatz und Bilanzsumme, bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Umsatz sein.
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Anhand des Gegenstandswerts lässt sich ein Gebührenrahmen ermitteln. Anhand von weiteren Faktoren wie Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, Zeitaufwand, Haftung etc. wird die Gebühr innerhalb des zuvor ermittelten Rahmens festgelegt.
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Eine verlässliche Schätzung ist deshalb im Vorfeld nicht ohne weiteres möglich, weshalb wir bitten, von einem Kostenvoranschlag abzusehen.
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Lässt sich kein Gegenstandswert ermitteln oder Sie möchten sich lediglich einen steuerlichen Rat einholen wird die Vergütung nach einer Zeitgebühr ermittelt. Die Gebühr beträgt derzeit 200 €/h zzgl. gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer i.H.v. 19% (238,00 € Brutto). Abgerechnet wird je angefangener Viertelstunde. Bitte beachten Sie weiter, dass jeder Termin auch vor- und nachbereitet werden muss. Bei Ihrer Kostenkalkulation sollten zu der tatsächlichen Gesprächszeit die Vor- und Nachbereitungszeiten berücksichtigt werden.